Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält zwei voneinander getrennte Beschlüsse. Erstens beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien zur Umsetzung der Dokumentationsvorgaben im elektronischen Mutterpass. Der Mutterpass wird künftig ausdrücklich sowohl als Papiermutterpass nach Anlage 3 als auch als elektronischer Mutterpass verstanden. Ärztinnen und Ärzte sollen nach Feststellung der Schwangerschaft einen Mutterpass ausstellen, sofern nicht bereits ein entsprechendes Exemplar vorliegt. Die Eintragungen können entweder im Papiermutterpass oder auf Wunsch der Schwangeren im elektronischen M…