Vereinbarung über die Abrechnungsvoraussetzungen und –verfahren zur Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte gemäß § 346 Abs. 6 SGB V (ePA-Erstbefüllungsvereinbarung) – Deut…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vereinbarung regelt die Abrechnung der Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) nach § 346 Abs. 6 SGB V. Erstbefüllung ist die erstmalige Übermittlung medizinischer Daten in eine ePA; sie ist je Versicherter und ePA nur einmal abrechenbar. Anspruchsberechtigt sind Vertragsärzte, Vertragszahnärzte, Psychotherapeuten sowie Krankenhäuser, sofern sie gesetzlich Versicherte erstmals befüllen. Die Erstbefüllung umfasst medizinische Daten nach § 341 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 sowie 10 bis 13 SGB V, soweit sie zum aktuellen Behandlungskontext passen und die versicherte Person dies wünscht; zusätzliche Diagnostik…