Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 50 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger regelt rückwirkend zum 1. November 2021 eine Änderung der UV-GOÄ. Im Teil L. VII „Chirurgie der Körperoberfläche“ wird die Leistungslegende der Nr. 2403 neu gefasst. Künftig umfasst sie die Exzision kleiner Geschwulste in oder unter Haut bzw. Schleimhaut, auch an Kopf und Händen, einschließlich kleiner histologisch gesicherter maligner Tumoren an Kopf und Händen, sofern diese mit chirurgisch-instrumenteller Eröffnung der Haut/Schleimhaut oder Wundverschluss unter mindestens Oberflächenanästhesie und im Rahmen v…