Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Atezolizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text dokumentiert mehrere Bekanntmachungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Arzneimittel-Richtlinie. Am 19. November 2021 beschloss der G-BA, Anlage XII der Richtlinie zur vertragsärztlichen Arzneimittelversorgung um die Wirkstoffe Atezolizumab, Bosutinib, Cenobamat und Enzalutamid zu ergänzen. Die Beschlüsse betreffen die Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V und traten jeweils am selben Tag in Kraft. Die Hinweise verweisen darauf, dass die Beschlüsse auf der Website des G-BA abrufbar sind. Inhaltlich handelt es sich um formale Regelungen zur Aufnahme der Wirkstoffe in die Richtlinie…