Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Cenobamat – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. November 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII der Richtlinie wurden neue Wirkstoffe zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V aufgenommen, darunter Cenobamat, Atezolizumab, Bosutinib und Enzalutamid. Für jeden Wirkstoff wurde festgelegt, dass die Arzneimittel-Richtlinie entsprechend ergänzt wird. Die Beschlüsse traten jeweils am 19. November 2021 in Kraft und sind über die Website des G-BA abrufbar. Der Schwerpunkt des Textes liegt damit auf der formalen Bekanntmachung dieser regulatorischen Entscheidu…