Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Enzalutamid – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält mehrere Bekanntmachungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie nach § 35a SGB V. In Anlage XII wurden neue Wirkstoffe aufgrund ihrer Nutzenbewertung ergänzt: Atezolizumab, Bosutinib, Cenobamat und Enzalutamid. Der jeweilige Beschluss wurde in der Sitzung am 19. November 2021 gefasst und trat noch am selben Tag in Kraft. Die Bekanntmachung verweist jeweils auf die abrufbaren Beschlusstexte auf der Website des G-BA. Inhaltlich geht es damit um die formale Aufnahme dieser Arzneimittel in die Richtlinie für die vertragsärztliche Versorgung, nicht um eine a…