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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Bosutinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1

Dokument
597006
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 49 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-12-10 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. November 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Bosutinib ergänzt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Der Artikel enthält darüber hinaus nur formale Bekanntmachungshinweise und verweist auf die Website des G-BA, auf der der Beschluss abrufbar ist. Inhaltliche Aussagen zur Indikation, zum Nutzen oder zu Versorgungsfolgen von Bosutinib werden in dem vorliegenden Text nicht ausgeführt.

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt