Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Bosutinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 19. November 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII, die Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V enthält, wurde der Wirkstoff Bosutinib ergänzt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Der Artikel enthält darüber hinaus nur formale Bekanntmachungshinweise und verweist auf die Website des G-BA, auf der der Beschluss abrufbar ist. Inhaltliche Aussagen zur Indikation, zum Nutzen oder zu Versorgungsfolgen von Bosutinib werden in dem vorliegenden Text nicht ausgeführt.