Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaft…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 19. November 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V. Gegenstand sind Beschlüsse zu Ivacaftor sowie zur Wirkstoffkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor bei zystischer Fibrose ab 12 Jahren. Die Regelung betrifft Patientinnen und Patienten mit heterozygoter F508del-Mutation in Kombination mit entweder einer anderen bzw. unbekannten Mutation, einer Gating-Mutation oder einer Restfunktions-Mutation. Mit dem Beschluss wird die jeweilige Therapie in die Arzneimittel-…