Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer mit Wirkung zum 13. November 2021 (Vorgaben KBV-LE) zur Coronavirus-Testverordnung vom 21. September 202…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält vor allem amtliche Bekanntmachungen. Zum einen beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss am 19.11.2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Die Wirkstoffkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor wurde in Anlage XII aufgenommen, jeweils für die Kombinationstherapie bei zystischer Fibrose. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Zum anderen veröffentlichte die Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorgaben für Leistungserbringer nach der Coronavirus-Testverordnung, gültig ab 13.11.2021, sowie parallel Vorgaben für die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Bekanntmachungen beziehen sich auf…