Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaft…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 19. November 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Die Wirkstoffkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor wurde in Anlage XII aufgenommen. Damit wird die Kombination im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung als Bestandteil der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V geführt. Der Beschluss gilt für die Behandlung der zystischen Fibrose bei Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit heterozygoter F508del-Mutation und einer Gating-Mutation. Der Beschluss trat am Tag der Entscheidung, also am 19. November 2021, in Kraft. Der Beitrag nennt außerdem, dass de…