Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationsbehandlung mit Ivacaft…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 19. November 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Die Wirkstoffkombination Ivacaftor/Tezacaftor/Elexacaftor wird in Anlage XII als erstattungsfähige Arzneimittelbewertung ergänzt. Der Beschluss betrifft die Behandlung der zystischen Fibrose bei Patientinnen und Patienten ab 12 Jahren mit einer heterozygoten F508del-Mutation und einer Restfunktions-Mutation beziehungsweise – in der weiteren Fassung des Hinweises – einer Gating-Mutation. Mit dem Beschluss soll die Kombinationstherapie in der vertragsärztlichen Versorgung rechtlich verankert werden. Er t…