Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung gemäß § 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das C…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält mehrere Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer aus dem November 2021. Im Mittelpunkt stehen Vorgaben zur Vergütung von Leistungen nach der Coronavirus-Impfverordnung: Die Regelungen gelten mit Wirkung vom 16.11.2021; Leistungen werden grundsätzlich außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Für bestimmte GOP ist eine Befristung auf ein Jahr vorgesehen, anschließend können sie – abhängig von der Mengenentwicklung – in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt werden. Für diesen Fall ist das reguläre Verfahren zur Berücksichtigun…