Änderungen der Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Verordnung zur Molekulargenetischen Surveillance des Coronavirus SARS-CoV-2 (CorSurV) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält zwei Bekanntmachungen mit Änderungen im Abrechnungs- und Vergütungsbereich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung passt die Vorgaben zur Verordnung für die molekulargenetische Surveillance von SARS-CoV-2 (CorSurV) an: In der Abrechnung wird ein Datum von 31. Dezember 2021 auf 31. Juni 2022 und beim Außerkrafttreten von 31. März 2022 auf 30. September 2022 verschoben. Die Änderung gilt rückwirkend ab 13.11.2021; ein Hinweis verweist auf die mögliche Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit nach § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V. Außerdem werden Vorgaben zur Vergütung von Leistungen der Coro…