Corona: Erster Aufschlag für einrichtungsbezogene Impfpflicht – Deutsches Ärzteblatt
KNA; Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesgesundheitsministerium legte konkrete Vorschläge für eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht vor. Vorgesehen ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die ab 1. Januar 2022 greifen könnte. Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sollen dann einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorlegen. Wer diesen zunächst nicht erbringen kann, soll die Nachweise bis zum 31. März 2022 nachreichen. Arbeitgeber müssten den Impf- oder Genesenenstatus prüfen und auf Verlangen dem Gesundheitsamt melden. Die Regelung orientiert sich an der Masernimpfpflicht und ist als Nachweispfl…