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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 48 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine Formulierungshilfe für eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht vorgelegt. Danach sollen Beschäftigte in Kliniken, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten künftig nachweisen, dass sie gegen SARS-CoV-2 geimpft oder genesen sind. Wer diesen Nachweis zunächst nicht erbringen kann, soll ihn bis zum 31. März 2022 nachreichen können. Arbeitgeber müssten den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Mitarbeitenden prüfen und die Nachweise auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorlegen. Vorgesehen ist keine Impfpflicht im Sinne eines Zwangs, sondern eine Nachweispflicht mit Übergan…