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GOÄ-Ratgeber: Abrechnung von Herz-Gewebedoppler und Speckle Tracking – Deutsches Ärzteblatt

Wetzel, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1

Dokument
597163
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Wetzel, H.
Ausgabe
Heft 47 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-11-26 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der GOÄ-Ratgeber erläutert die Abrechnung von Herz-Gewebedoppler und Speckle Tracking bei Echokardiografien. Da die aktuelle GOÄ hierfür keine eigenen Gebührenpositionen vorsieht, empfiehlt die Bundesärztekammer eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Gewebedoppler soll als Zuschlag analog Nr. 5140 GOÄ abgerechnet werden. Für das Speckle-Tracking-Verfahren wird eine Abrechnung analog Nr. 5139 GOÄ empfohlen; die zusätzliche medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Beide Zuschläge sind je Sitzung einmal berechnungsfähig und können nebeneinander angesetzt werden. Bei Speckle Tracking mit ergänz…

Schlagworte

Technik Brust Kardiologie Krankenhaus Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt