GOÄ-Ratgeber: Abrechnung von Herz-Gewebedoppler und Speckle Tracking – Deutsches Ärzteblatt
Wetzel, H. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der GOÄ-Ratgeber erläutert die Abrechnung von Herz-Gewebedoppler und Speckle Tracking bei Echokardiografien. Da die aktuelle GOÄ hierfür keine eigenen Gebührenpositionen vorsieht, empfiehlt die Bundesärztekammer eine Analogabrechnung nach § 6 Abs. 2 GOÄ. Der Gewebedoppler soll als Zuschlag analog Nr. 5140 GOÄ abgerechnet werden. Für das Speckle-Tracking-Verfahren wird eine Abrechnung analog Nr. 5139 GOÄ empfohlen; die zusätzliche medizinische Begründung ist in der Rechnung anzugeben. Beide Zuschläge sind je Sitzung einmal berechnungsfähig und können nebeneinander angesetzt werden. Bei Speckle Tracking mit ergänz…