Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 573. Sitzung und 574. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungs…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Mit Wirkung zum 1. Oktober 2021 wurde die Kostenpauschale 40681 für Riboflavin im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 31364 an den aktuellen Marktpreis angepasst; die Bewertung stieg von 86,00 auf 92,53 Euro. Zudem wurde die Gebührenordnungsposition 32557 für die Vorbehandlung mit Dithiothreitol (DTT) zur Vermeidung von Interferenzen um den Wirkstoff Isatuximab erweitert. Für Isatuximab gilt damit dieselbe Abrechnungsregel wie zuvor bereits für Daratumumab. In einer weiteren,…