Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) änderte im August 2021 die Mutterschafts-Richtlinien, um die nicht-invasive Pränataldiagnostik (NIPT) zur Bestimmung des Risikos für die autosomalen Trisomien 13, 18 und 21 bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken in die Richtlinie aufzunehmen. Dabei wird die Formulierung „statistisch erhöhtes Risiko“ durch „statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit“ ersetzt. Neu aufgenommen wurde zudem eine Versicherteninformation des G-BA als Anlage 8. In den Richtlinien wird außerdem klargestellt, dass diese NIPT-Regelungen andere rechtliche Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtli…