Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage III (Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse) – Nummer 6 und Nummer…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. August 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen, die Anlage III betrifft. In Nummer 6 wurden die Formulierungen zu Verordnungseinschränkungen für Analgetika, Antiphlogistika und Antirheumatika sprachlich und inhaltlich präzisiert. Dabei wurde die Überschrift erweitert, der Begriff „nicht analgetischen“ durch „anderen“ ersetzt und es wurden neue Ausnahmen ergänzt: Kombinationen aus einem Analgetikum mit einem nichtsteroidalen Antirheumatikum (NSAR) sowie NSAR-Kombinationen mit Protonenpumpenhemmern bei hohem gastroduodenalem Risiko, wenn niedriger…