Regelungen zur Erfüllung der Dokumentationsvorgaben im elektronischen Untersuchungsheft für Kinder und Erweiterung der Ermächtigung des zuständigen Unterausschusses zur Änderung v…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Kinder-Richtlinie angepasst, um die Dokumentationsvorgaben im elektronischen Untersuchungsheft für Kinder zu regeln und die Bezeichnungen an die neue Terminologie anzupassen. Künftig gilt als „Untersuchungsheft für Kinder“ sowohl das bisherige Heft nach Anlage 1 als auch das elektronische Untersuchungsheft nach den Vorgaben des SGB V. In mehreren Paragraphen werden daher die Begriffe „Gelbes Heft“ bzw. „Kinderuntersuchungsheft“ durch „Untersuchungsheft für Kinder“ ersetzt. Neu geregelt wird außerdem, dass die Teilnahme an den U-Untersuchungen U2 bis U9 zusätzlich auf…