Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 Nr. 1 SGB V zur Durchführung von Anlage 2 und 2b zum BMV-Ä – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regelt vorübergehend die Durchführung der Anlagen 2 und 2b zum BMV-Ä, um die Versorgung ab 1. Januar 2022 trotz technischer Schwierigkeiten bei der Einführung von eAU und eRezept sicherzustellen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind zwar grundsätzlich verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und elektronische Arzneimittelverordnungen zu nutzen und Daten elektronisch zu übermitteln. Da die dafür nötigen Prozesse und Komponenten jedoch nicht flächendeckend und fehlerfrei verfügbar waren, werden Übergangslösungen zugelassen. Für die eAU…