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Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 Nr. 1 SGB V zur Durchführung von Anlage 2 und 2b zum BMV-Ä – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
597230
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 46 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-11-19 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung regelt vorübergehend die Durchführung der Anlagen 2 und 2b zum BMV-Ä, um die Versorgung ab 1. Januar 2022 trotz technischer Schwierigkeiten bei der Einführung von eAU und eRezept sicherzustellen. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind zwar grundsätzlich verpflichtet, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und elektronische Arzneimittelverordnungen zu nutzen und Daten elektronisch zu übermitteln. Da die dafür nötigen Prozesse und Komponenten jedoch nicht flächendeckend und fehlerfrei verfügbar waren, werden Übergangslösungen zugelassen. Für die eAU…

Schlagworte

Berlin Arzneimittel Arzneimittelverordnungen Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt