Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance – Eine neue Aufgabe für Kliniken und auch für den öffentlichen Gesundheitsdienst
Heudorf, U.; Hausemann, A. · Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz · 2016 · Heft 10 · S. 1351 bis 1359
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Angesichts der Zunahme antibiotikaresistenter Bakterien wurde im Jahr 2011 die Verpflichtung für Kliniken und Einrichtungen für ambulantes Operieren zur Antibiotika-Verbrauchs-Surveillance (AVS) im Infektionsschutzgesetz festgeschrieben. Die Gesundheitsämter sollen die Einhaltung dieser Vorgabe überwachen. Nachfolgend werden die AVS-Daten aller Krankenhäuser in Frankfurt am Main von 2012–2014 sowie die Überwachungstätigkeit des Gesundheitsamtes vorgestellt. Die Kliniken erfassen den Antibiotikaverbrauch gemäß der gesetzlichen Vorgabe und nach den Ausführungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts als daily define…