Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Risdiplam – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 21. Oktober 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Risdiplam aufgenommen. Damit wurde der Beschluss zur Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels nach § 35a SGB V in die vertragsärztliche Versorgung überführt. Der Beschluss trat noch am selben Tag in Kraft. Der kurze Bekanntmachungstext verweist darauf, dass die vollständigen Beschlussunterlagen auf der Website des G-BA abrufbar sind. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Aktualisierung der Richtlinie, die die Verordnungsfähigkeit und Einordnung des Wirkstoffs im S…