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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Risdiplam – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
597344
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 45 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-11-12 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 21. Oktober 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Risdiplam aufgenommen. Damit wurde der Beschluss zur Nutzenbewertung eines neuen Arzneimittels nach § 35a SGB V in die vertragsärztliche Versorgung überführt. Der Beschluss trat noch am selben Tag in Kraft. Der kurze Bekanntmachungstext verweist darauf, dass die vollständigen Beschlussunterlagen auf der Website des G-BA abrufbar sind. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Aktualisierung der Richtlinie, die die Verordnungsfähigkeit und Einordnung des Wirkstoffs im S…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt