Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nivolumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 45 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 21. Oktober 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurde der Wirkstoff Nivolumab ergänzt. Damit gehört Nivolumab zu den Arzneimitteln mit neuer Bewertung nach § 35a SGB V. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im Text werden außerdem weitere, parallel beschlossene Ergänzungen der Anlage XII genannt, darunter Erenumab, Rilpivirin und Risdiplam. Inhaltlich handelt es sich um eine formale Bekanntmachung des G-BA zu Entscheidungen über die Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe und deren Aufnahme in die Arzneimittel-Richtlinie. Der Beschluss is…