Satzungsänderung der KBV – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 44 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) beschloss am 17. September 2021 eine Änderung von Ziffer 31.3 der Satzung. Ziel ist eine neue Regelung zur Finanzierung der von den Kassenärztlichen Vereinigungen zu tragenden Verwaltungskosten der KBV. Künftig zahlen die KV einen Beitrag in Höhe eines Promillesatzes der über sie abgerechneten Vergütungen für ärztliche Versorgung, soweit die Kosten nicht durch einen ergänzenden Festbeitrag gedeckt sind. 15 Prozent der gesamten Verwaltungskosten der KBV werden über diesen Festbeitrag finanziert. Die konkrete Berechnung richtet sich nach der Mit…