Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur intravitrealen Medikamenteneingabe (Qualitätssicherungsvereinbarung IVM) – Deutsches Ärztebl…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine Änderung der Qualitätssicherungsvereinbarung zur intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) zwischen KBV und GKV-Spitzenverband. Die bisher befristeten Regelungen werden verlängert: Die Befristung wird bis zum 31.12.2024 ausgeweitet, relevante Fristen werden von 30.06.2021 auf 30.06.2024 bzw. von 01.01.2022 auf 01.01.2025 verschoben. Auch eine Protokollnotiz wird angepasst; dort wird der Termin 01.01.2023 durch den 01.07.2024 ersetzt. Die Änderung tritt zum 01.10.2021 in Kraft. Im selben Auszug werden weitere Bekanntmachungen mitgeteilt: Änderungen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung…