Änderung der Befristeten Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach nur telefonischer Anamnese aufgrund von Regelungen des Gemeinsamen Bun…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 43 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung von KBV und GKV-Spitzenverband verlängert die befristete Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach rein telefonischer Anamnese im Zusammenhang mit SARS‑CoV‑2. In Artikel 1 wird in Artikel 5 Satz 2 das bisherige Enddatum 30.09.2021 durch 31.12.2021 ersetzt. Damit wird die Möglichkeit, unter den festgelegten Voraussetzungen AU-Bescheinigungen telefonisch auszustellen, über den ursprünglich vorgesehenen Zeitraum hinaus fortgeführt. Artikel 2 regelt das Inkrafttreten der Änderung zum 01.10.2021. Die Vereinbarung steht im Kontext der pandemiebedingten Sonde…