Änderung der Anlage 23 (Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware) zu § 29 Bundesmantelvertrag-Ärzte zu Version 5.3 in der Änderungsfassung vom 20. April 2021 –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
KBV und GKV-Spitzenverband haben die Anlage 23 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte, den Anforderungskatalog für Verordnungssoftware nach § 73 SGB V, auf Version 5.3 aktualisiert. Die neue Fassung ersetzt Version 5.2 und trat am 1. Oktober 2021 in Kraft. Für die elektronische Verordnung relevante Pflichtfunktionen und Akzeptanzkriterien können bereits ab 1. Juli 2021 in Praxen eingesetzt werden; spätestens ab 1. Januar 2022 müssen sie verfügbar sein. Der Nachweis der Umsetzung gegenüber der KBV sollte bis 1. Oktober 2021 erfolgen. Für die Pflichtfunktion zur Mehrfachverordnung gilt eine separate Regelung: Sie ist berei…