Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V – Arzneimittel – für das Jahr 2022 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 42 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Rahmenvorgaben nach § 84 Abs. 6 SGB V für Arzneimittel 2022 legen den bundesweiten Orientierungsrahmen für regionale Arzneimittelvereinbarungen zwischen GKV-Spitzenverband und KBV fest. Sie definieren keine KV-bezogenen Ausgabenvolumina, sondern nennen Anpassungsfaktoren, Zielquoten und Empfehlungen zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Für 2022 werden die bundesweit zu bewertenden Anpassungsfaktoren nach § 84 Abs. 2 Nr. 2 bis 5 und 7 SGB V insgesamt mit plus 5,3 % festgelegt; regionale Faktoren zu Zahl/Altersstruktur, Leistungspflicht, Richtlinien und Wirtschaftlichkeitsreserven bleiben auf Land…