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Rechtsreport: Schriftformerfordernis bei Vergleich vor Beschwerdeausschuss – Deutsches Ärzteblatt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 41 · S. 1 bis 1

Dokument
597655
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 41 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-10-15 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Rechtsreport behandelt die Frage, ob ein vor dem Beschwerdeausschuss geschlossener Vergleich wegen fehlender Schriftform unwirksam ist. Das Bundessozialgericht verneinte dies: Das Schriftformerfordernis für öffentlich-rechtliche Verträge sei auch dann gewahrt, wenn der Vergleich in der Sitzung zur Niederschrift der vertragschließenden Behörde aufgenommen, vorgelesen und vom Betroffenen genehmigt wird. Zweck der Form sei vor allem Warn- und Beweisfunktion; dieser werde durch das Protokoll ausreichend erfüllt. Entscheidend war zudem, dass der Kläger geladen war und sich anwaltlich begleiten lassen konnte. Der…

Schlagworte

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