Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 570. Sitzung am 15. September 2021 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) im Zusammen…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 15. September 2021 bündelt mehrere Änderungen des EBM, überwiegend mit Wirkung zum 1. Oktober 2021, teils zum 1. Januar 2022. Zentral ist die Neuaufnahme der GOP 19506 für den biomarkerbasierten Test Oncotype DX Breast Recurrence Score® beim Mammakarzinom. Die Leistung ist einmal je Krankheitsfall abrechnungsfähig und wird mit 23.732 Punkten bewertet; sie ist nicht neben anderen Leistungen des Abschnitts 19.4.5 berechnungsfähig. Gleichzeitig werden im Tumorgenetik-Bereich weitere Anpassungen vorgenommen, darunter die Aufnahme der GOP 19464 (Mikrosatelliteninstabilität…