Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Pembrolizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 40 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 16. September 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Danach wurden verschiedene Wirkstoffe in die Liste der Nutzenbewertungs-Beschlüsse nach § 35a SGB V aufgenommen. Genannt werden Pembrolizumab in mehreren Anwendungsgebieten sowie Nivolumab und Remdesivir. Für Pembrolizumab betreffen die Beschlüsse unter anderem die Erstlinienbehandlung des Kolorektalkarzinoms mit MSI-H oder dMMR sowie das Hodgkin-Lymphom bei vorbehandelten Patientinnen und Patienten ab drei Jahren. Die Beschlüsse traten jeweils am 16. S…