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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehrere Coronasonderregeln um drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Dazu zählen die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, telefonische Beratungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung sowie ärztlich verordnete Leistungen. Ziel ist es, angesichts der ansteckenderen Delta-Variante, der noch unzureichenden Impfquote und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison Kontakte zu reduzieren, Infektionsrisiken zu verringern und Arztpraxen zu entlasten. Zusätzlich gelten ab 1. Oktober 2021 wieder die Mindestvorgaben für Ausstattun…