Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): § 14 und Anlage II (Lifestyle Arzneimittel) – Deoxycholsäure – Deutsches Ärzteb…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Juni 2021 die Arzneimittel-Richtlinie geändert. § 14 Absatz 3 wurde neu gefasst und stellt klar, dass ausgeschlossene Fertigarzneimittel sowie Anwendungsgebiete mit vorrangig lebensqualitätsverbessernder Zielsetzung in Anlage II der AM-RL zusammengefasst sind. In der Anlage II wurde unter dem Abschnitt „Verbesserung des Aussehens“ nach dem Wirkstoff Clostridium botulinum Toxin Typ A ein weiterer Wirkstoff aufgenommen: Deoxycholsäure mit dem Fertigarzneimittel Kybella. Damit wird dieses Präparat als Lifestyle-Arzneimittel eingeordnet. Die Änderungen treten am Tag n…