Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Fedratinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. September 2021 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zu ändern und den neuen Wirkstoff Fedratinib aufzunehmen. Damit wird Fedratinib als Ergebnis der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V in die vertragsärztliche Versorgung einbezogen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im vorliegenden Text sind zusätzlich weitere, inhaltlich getrennte G-BA-Beschlüsse aus derselben Ausgabe aufgeführt, unter anderem zu Imlifidase und Selpercatinib; sie betreffen ebenfalls Ergänzungen der Anlage XII zur Arzneimittel-Richtlinie und traten ebenfalls am 2. September 2…