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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Fedratinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1

Dokument
597883
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 38 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-09-24 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. September 2021 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) zu ändern und den neuen Wirkstoff Fedratinib aufzunehmen. Damit wird Fedratinib als Ergebnis der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V in die vertragsärztliche Versorgung einbezogen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im vorliegenden Text sind zusätzlich weitere, inhaltlich getrennte G-BA-Beschlüsse aus derselben Ausgabe aufgeführt, unter anderem zu Imlifidase und Selpercatinib; sie betreffen ebenfalls Ergänzungen der Anlage XII zur Arzneimittel-Richtlinie und traten ebenfalls am 2. September 2…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt