Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Selpercatinib (Schilddrüsenkarzinom, RET-Fusion+, nach Sorafenib und/oder…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 2. September 2021 die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII geändert und Selpercatinib zur vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen. Der Beschluss betrifft zwei Indikationen: zum einen das RET-Fusions-positive nicht-kleinzellige Lungenkarzinom nach Platin-basierter Chemo- und/oder Immuntherapie, zum anderen das RET-Fusions-positive Schilddrüsenkarzinom nach Vorbehandlung mit Sorafenib und/oder Lenvatinib. Mit der Änderung wird der Wirkstoff in die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V einbezogen und für die Regelversorgung verfügbar. Der Beschluss trat unmittelbar am Tag…