Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tucatinib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie geändert und den Wirkstoff Tucatinib in Anlage XII aufgenommen. Damit wurde die Grundlage für die vertragsärztliche Verordnung im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V geschaffen. Der Beschluss wurde am 2. September 2021 gefasst und trat an diesem Tag in Kraft. Im selben Dokument wird außerdem eine weitere Änderung der Arzneimittel-Richtlinie beschrieben: In Anlage III, Nummer 16 „Antihypotonika“, wurde eine Ausnahme ergänzt. Verschreibungspflichtige Arzneimittel sind nun von der Verordnungseinschränkung ausgenommen, wenn sie zur Behandl…