Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Selpercatinib (Schilddrüsenkarzinom, RET-mutiert, nach Cabozantinib und/od…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 2. September 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Selpercatinib für die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Die Nutzenbewertung bezieht sich auf Patientinnen und Patienten mit RET-mutiertem Schilddrüsenkarzinom ab 12 Jahren nach Vorbehandlung mit Cabozantinib und/oder Vandetanib. Der Beschluss trat am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft; die tragenden Gründe werden auf der Website des G-BA veröffentlicht. Im selben Heft wird außerdem eine Änderung von Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie g…