Übergangsvereinbarung zur Übermittlung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung von KBV und GKV-Spitzenverband regelt den Übergang zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ab dem 1. Oktober 2021 sind Vertragsärzte zur elektronischen Übermittlung nach den Vorgaben der Anlage 2b BMV-Ä verpflichtet; das bisherige Muster 1 der Anlagen 2 und 2a BMV-Ä verliert dann in der vertragsärztlichen Versorgung seine Gültigkeit. Falls in der Praxis die technischen Voraussetzungen noch nicht vorliegen, dürfen die bisherigen Vordrucke ausnahmsweise bis zum 31. Dezember 2021 weiterverwendet werden. In diesem Fall ist ein digitaler Nachversand nicht erforderlich. Sobald das…