Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer mit Wirkung zum 20. August 2021 (Vorgaben KBV-LE) zur Coronavirus-Testverordnung vom 24. Juni 2021 in de…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands aus dem Jahr 2021. Im Mittelpunkt steht eine Übergangsregelung zur Übermittlung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Vertragsärzte sind ab dem 1. Oktober 2021 zur elektronischen Übermittlung verpflichtet. Bis zum 31. Dezember 2021 dürfen noch die bisherigen Vordrucke verwendet werden, wenn die technischen Voraussetzungen in der Praxis noch nicht vorliegen; ein digitaler Nachversand ist dann nicht erforderlich. Sobald das elektronische Verfahren verfügbar ist, muss es genutzt werden. Außerdem w…