Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 570. Sitzung am 15. September 2021 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) – Deutsches…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 38 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bewertungsausschuss beschloss am 15. September 2021 Änderungen des EBM mit Wirkung zum 1. Oktober 2021. Schwerpunkt sind Anpassungen der strahlentherapeutischen Leistungen in Kapitel 25. Mehrere Gebührenordnungspositionen erhielten neue oder präzisierte Anmerkungen, vor allem zu Abrechnungsregeln pro Behandlungstag, pro Zielvolumen und pro Bestrahlungsserie. Für einige Leistungen ist eine Berechnung zweimal am Behandlungstag nur mit besonderer Begründung möglich. Zudem wurde klargestellt, dass bestimmte Positionen für Weichstrahl- oder Orthovolttherapie nicht nebeneinander berechnungsfähig sind. Neu aufgenom…