SARS-CoV-2: Meldepflichten bei Impfkomplikationen – Deutsches Ärzteblatt
auf der Heiden, C. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert die Meldepflichten bei Verdacht auf Impfkomplikationen nach SARS-CoV-2-Impfungen. Ärztinnen und Ärzte müssen den Verdacht einer über das übliche Ausmaß hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt melden; diese Meldung soll spätestens 24 Stunden nach Kenntniserlangung erfolgen. Zusätzlich besteht eine berufsrechtliche Pflicht, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden. Die Meldungen an Gesundheitsamt, Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und AkdÄ sind voneinander unabhängig und ersetzen sich…