Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie um Hinweise zur Off-Label-Anwendung von Bortezomib plus Cyclophosphamid plus Dexamethason zur Induktionstherapie beim neu diagnostizierten Multiplen Myelom ergänzt. Die Kombination ist für Patientinnen und Patienten vorgesehen, bei denen wegen einer peripheren Polyneuropathie oder eines erhöhten Risikos dafür bestimmte Therapiealternativen ungünstig sind. Ziel der Behandlung ist ein gutes Ansprechen, mindestens eine sehr gute partielle Remission (VGPR). Empfohlen werden Bortezomib 1,3 mg/m² an Tag 1, 4, 8 und 11, Cyclophosphamid 900 mg/m² an T…