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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Avelumab – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
597987
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 37 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-09-17 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wird der Wirkstoff Avelumab ergänzt; der Beschluss wurde am 19. August 2021 gefasst und trat an diesem Tag in Kraft. Damit wird Avelumab in die vertragsärztliche Versorgung nach den Vorgaben des § 35a SGB V aufgenommen. Der Text verweist außerdem darauf, dass die Tragenden Gründe auf der Website des G-BA abrufbar sind. Im selben Ausschnitt werden ergänzend weitere Beschlüsse erwähnt, darunter zu Esketamin sowie Hinweise zu verordnungsfähigen bzw. nicht verordnungsfähigen Arzne…

Schlagworte

Arzneimittel Cyclophosphamid Dexamethason Bortezomib Depression Germany Berlin Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt