Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Avelumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wird der Wirkstoff Avelumab ergänzt; der Beschluss wurde am 19. August 2021 gefasst und trat an diesem Tag in Kraft. Damit wird Avelumab in die vertragsärztliche Versorgung nach den Vorgaben des § 35a SGB V aufgenommen. Der Text verweist außerdem darauf, dass die Tragenden Gründe auf der Website des G-BA abrufbar sind. Im selben Ausschnitt werden ergänzend weitere Beschlüsse erwähnt, darunter zu Esketamin sowie Hinweise zu verordnungsfähigen bzw. nicht verordnungsfähigen Arzne…