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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Esketamin (Depression, akute Kurzzeitbehandlung, Kombinationstherapie) – Deutsches Ärzt…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1

Dokument
597988
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 37 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-09-17 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um Esketamin ergänzt. Der Beschluss betrifft die akute Kurzzeitbehandlung einer Depression in Kombinationstherapie und wurde am 19. August 2021 gefasst; er trat ebenfalls an diesem Tag in Kraft. Damit ist Esketamin als verordnungsfähiges Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung in den genannten Anwendungsbereich aufgenommen. Der Beschluss ist auf der Website des G-BA abrufbar, die tragenden Gründe werden dort ebenfalls veröffentlicht. Im Text findet sich zudem ein weiterer Beschluss des G-BA zu Avelumab, der separat beha…

Schlagworte

Arzneimittel Depression Cyclophosphamid Dexamethason Bortezomib Germany Berlin Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt