Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Esketamin (Depression, akute Kurzzeitbehandlung, Kombinationstherapie) – Deutsches Ärzt…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 37 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII um Esketamin ergänzt. Der Beschluss betrifft die akute Kurzzeitbehandlung einer Depression in Kombinationstherapie und wurde am 19. August 2021 gefasst; er trat ebenfalls an diesem Tag in Kraft. Damit ist Esketamin als verordnungsfähiges Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung in den genannten Anwendungsbereich aufgenommen. Der Beschluss ist auf der Website des G-BA abrufbar, die tragenden Gründe werden dort ebenfalls veröffentlicht. Im Text findet sich zudem ein weiterer Beschluss des G-BA zu Avelumab, der separat beha…