Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 562. Sitzung am 9. Juni 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 9. Juni 2021 umfasst mehrere Änderungen des EBM zum 1. Juli 2021 sowie begleitende Finanzierungsempfehlungen. Neu aufgenommen wurden Leistungen zur Kryokonservierung von Ei-, Samenzellen und Keimzellgewebe bei keimzellschädigender Therapie: Beratung, Aufklärung, Stimulationsbehandlung, Follikelpunktion, Gewinnung und Aufbereitung von Samen- bzw. Hodengewebe, Einfrieren, Auftauen sowie Lagerungs- und Transportkosten. Die Leistungen sind an fachliche Voraussetzungen gebunden, teils nur einmal im Krankheits- oder Zyklusfall abrechenbar, und es wurden Prüfzeiten, Kalkulati…