Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 26 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger beschloss am 14.04.2021 mehrere Änderungen der UV-GOÄ und der zugehörigen Verträge mit Wirkung zum 1.07.2021. Neu geregelt bzw. präzisiert wurden u. a. die Abrechnung bei radiologischen Schnittbildern und Röntgenaufnahmen durch den D-Arzt (neue Nrn. 35 und 36), wobei die Abrechnung in bestimmten Konstellationen, etwa innerhalb von Krankenhausstrukturen, Berufsausübungsgemeinschaften oder bei routinemäßigen Besprechungen, ausgeschlossen ist. Die Leistungslegenden zu Beratungen, besonderen Bedingungen, Visiten/Konsilien sowie z…