CareLit Fachartikel
Nichtanwendbarkeit des § 14 Abs. 5 HeimG im Bereich der ambulanten Pflege
Molkentin, T. · PflegeRecht, Neuwied · 2001 · Heft 9 · S. 325 bis 330
Dokument
59833
CareLit-ID
Jahr
2001
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beschäftigten in Heimen ist es nach § 14 Abs. 5 HeimG verboten, sich von Bewohnern Geld oder geldwerte Leistungen versprechen oder gewähren zu lassen. Im vorliegenden Fall waren zwei Angestellte eines ambulanten Pflegedienstes, die den Erblasser in seinem Haus betreut haben, als Erben bestimmt.
Schlagworte
AMBULANTE PFLEGE
HEIMGESETZ
URTEIL
PflegeRecht
Neuwied