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Rechtsreport: Meldung einer Berufskrankheit ist Pflicht – Deutsches Ärzteblatt

Berner, B. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
598417
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Berner, B.
Ausgabe
Heft 25 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-06-25 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Rechtsreport erläutert, dass Ärztinnen und Ärzte bei begründetem Verdacht auf eine Berufskrankheit nach § 202 SGB VII verpflichtet sind, dies anzuzeigen. Diese Meldepflicht gilt ausnahmslos für approbierte Ärztinnen, Ärzte und Zahnärzte und besteht auch dann, wenn der Patient der Übermittlung an die Unfallversicherung widerspricht. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 23. Juni 2020 verletzt ein unterlassener Hinweis auf den BK-Verdacht diese gesetzliche Pflicht. Die ärztliche Schweigepflicht tritt insoweit zurück; der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist durch üb…

Schlagworte

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