Änderungsvereinbarung zu den Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 01. Mai 2020 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvorgaben zur Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen geändert. Kernpunkt ist die Aktualisierung der Datenstruktur, die die Krankenkassen für die Prüfung bereitstellen müssen: Ab 01.01.2022 soll zunächst das PDF-Format genutzt werden. Die Vertragspartner wollen anschließend Verhandlungen über eine Weiterentwicklung zu einem maschinell verarbeitbaren Format aufnehmen; perspektivisch wird eine Bereitstellung als FHIR-Datenformat ab 01.01.2023 angestrebt. Zudem wurde in der Anlage zu besonderen Verordnungsbedarfen für…